
Zürich-West
Anmeldung Materialanlieferungen und Zufahrten
Allgemeine Regeln zu Baustellenlogistik
- Parkplätze, Umschlag- und Lagerflächen
Es stehen KEINE PARKPLÄTZE zur Verfügung. Auf dem gesamten Areal gilt ein generelles Parkverbot. Dies gilt für Firmenfahrzeuge sowie für private Fahrzeuge. Im öffentlichen Strassenraum bestehen nur sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten. Es ist in Verantwortung des Fahrzeugführers ausgewiesene und kostenpflichtige Parkzonen zu benutzen. Allfällige Bussen sind durch den Verursacher zu tragen. Den Unternehmern wird empfohlen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen oder das gegenüberliegende Parkhaus West in der Förrlibuckstrasse 151 auf eigene Kosten zu benutzen.
- Logistikkonzept
Die Baustellenlogistik wird durch eine externe Sicherheitsfirma mittels EDV organisiert. Der Unternehmer hat online Einsicht über verfügbare Anlieferungszeiten. Jegliche Materialanlieferungen sind online im Voraus anzumelden. Die reservierten Zeiträume sind zwingend einzuhalten. Das örtliche Sicherheitspersonal überwacht die Einhaltung der Anlieferungszeiten, teilt temporäre Lagerplätze zu und koordiniert Materiallieferungen auf dem Bauplatz. Ausser den vom Sicherheitspersonal oder von der Bauleitung freigegebenen und zugewiesenen Lagerflächen darf das ganze Areal weder befahren noch begangen oder als Lagerplatz genutzt werden. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals oder der Bauleitung ist Folge zu leisten. Allfällige Behinderungen in der Baustellenlogistik und daraus entstehende Umtriebe gehen zu Lasten des Verursachers. Da Lagerflächen sehr begrenzt zur Verfügung stehen, sind Materialanlieferungen dem Baufortschritt anzupassen. Es besteht keine externe Möglichkeit zur Zwischenlagerung. Die Anlieferung hat just-in-time zu erfolgen.
- Hausordnung
Strikt Einzuhalten sind Weisungen des Sicherheitsdienst SIRIUS Security.
Strikte Masken und Helmtragepflicht im und um das Gebäude.
Strikt Einhaltung der Vorschriften und Massnamen des BAG.
Es ist Verboten im Gebäude wie auch auf den Balkonen und der Dachterrasse auf dem Flachbau zu Rauchen «Rauchverbot»
Es ist Verboten im Gebäude auf der Baustelle Alkoholische Getränke zu Konsumieren.
Es ist Verboten die Dachterrasse auf dem Flachbau zu betreten oder zu verweilen.
Es ist Verboten Materiallieferungen in den Treppenhäusern, Liftvorplätzen und im Eingangsbereich Abzustellen «Fluchtwege stehts frei zu halten».
Es ist Verboten Wasser aus den Nasslöschposten zu entnehmen!
Es ist Verboten die Türen offen zuhalten mit Keilen oder einklemmen mit irgend welchen Gegenständen!
Es ist Verboten sein Fahrzeug auf den gekennzeichneten Flächen der Feuerwehr abzustellen, auch nicht nur kurz.
Es ist Verboten sein Fahrzeug auf den Verkehrsfläche abzustellen.
Der Güterumschlag hat zügig und ohne Wartezeit auf Platz zu erfolgen.
Handablad sind frühzeitig zu organisieren das die benötigten Helfer den Ablad zügig nachkommen.
Die Baustelle, Mieterflächen wie auch die Treppenhäuser, Aufzuge sind sauber zu halten!
- Materialtransport
Der Ablad und Transport der Materialien sowie das Verteilen in die Etagen, ist Sache des Unternehmers und muss vom Unternehmer organisiert werden. Die Zulässige Belastung auf den Geschossdecken, die Eingeschränkte Befahrbarkeit aufgrund bestehender Öffnungen oder Hindernissen sind aus den Planunterlagen des Projektes Atmos zu entnehmen.
Der Unternehmer hat ein Lagerungskonzept für Materialien auf Geschossdecken mindestens 4 Wochen vor Anlieferung bei der B+P zur Prüfung und Freigabe einzureichen. - Arbeitszeiten
Diese werden von der Eigentümerschaft vorgeschrieben und gelten in Gebäuden und im Freien. Arbeitsbeginn 07.00 Uhr, Arbeitsschluss 18.00 Uhr, Arbeitspause 12.00-13.00 Uhr, Samstagsarbeiten und Überstunden bedürfen einer schriftlichen Bewilligung. Sonntagsarbeiten sind untersagt. Zwischen Weihnachten und Neujahr werden die Bauarbeiten eingestellt. Eine Ausnahme bilden dringende und unumgängliche Kontrollen und Arbeiten. Die betreffenden Absprachen sind mit der B+P zu führen.
- Liegenschaftszugang
Der Zugang zu den anstossenden Liegenschaften muss immer aufrechterhalten werden. Der Anbieter hat sämtliche durch diesen Umstand entstehenden Erschwernisse in die Preise einzurechnen.
- Koordination auf der Baustelle und auf Nebenbaustellen
Aus der Koordination und Zusammenarbeit mit den übrigen Baubeteiligten (Unternehmen, Planern, Drittunternehmen) können sich im üblichen Ausmass Engpässe und Umdispositionen ergeben. B+P ist bemüht, solche Behinderungen zu minimieren. Eine in jeder Hinsicht optimale Koordination darf aber nicht erwartet werden.
- Strassen, Fahrpisten und dgl.
Die Zufahrt zur Baustelle ist im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt und vorgegeben. Die Vorgaben sind einzuhalten. Über Benützungsbreiten, Durchfahrtshöhen, maximale Belastungen, Gefälle und Steigungen oder anderwärtige Beschränkungen hat sich der Anbieter selbstständig zu informieren.
- Aufstellen, Einsetzen eines Pneukrans
Richtlinien PDF Bodenbelastung EG bis max. 40 Tonnen beachten. Rücksprache zwingend immer mit Bauleitung B+P Ihr Vertraglicher Ansprechpartner BKP.
- Es gibt keine WC im Gebäude, ein WC-Container steht ihnen im Aussenbereich auf der Westseite zur Verfügung!
- Bitte klicken Sie nach dem Ausfüllen Ihrer Reservation auf 'ABSENDEN' !
- Baustelleninstallationsplan MAG/GAB
- Notfallplakat Barry Callenbaut
- Richtlinien Bodenbelastung EG bis max. 40 Tonen
- Handlungshilfe für Covid-19-Kontrollen im Bereich Baustellen und Industrie
Bedingungen gelesen, weiter zur Materiallieferanfrage